Passivhausberechnungen

Die Berechnung  des  Passivhausstandards unterliegt keinen gesetzlichen Regelungen. Ihr liegt der Berechnungsstandard zugrunde,  der vom Passivhaus Institut in Darmstadt definiert wurde. Danach sind folgende Grenzwerte einzuhalten:

 

  • Energiekennwert Heizwärme: 15 kWh/(m²a)
  • Heizlast: 10 W/m² (bei alleiniger Beheizung über die Lüftungsanlage)
  • Primärenergie-Kennwert: 120  kWh/(m²a) (WW., Heizung+Haushaltsstrom)
  • Luftdichtheit/Drucktest-Ergebnis: 0,6 h-1

 

Das Berechnungsverfahren hierfür wurde vom Passivhaus Institut im Darmstadt entwickelt, das mit dem Passivhaus Projektierungspaket (PHPP) ein eigenes Berechnungsprogramm herausgegeben hat. Dies besteht aus einer aufwendig formatierten Excel-Tabelle. Die Eingaben hierfür sind  recht umfangreich; die Berechnung aber wesentlich genauer, als die Berechnungsverfahren nach der Energie Einsparverordnung.

 

Benötigte Unterlagen

  • Grundrisse, Ansichten Schnitte mit Bauteildimensionierungen, Öffnungsgrößen
  • Bauteilaufbauten der Außenhülle, Aufbau und Aufteilung der Fenster
  • Ψ-Werte, Längen  der Wärmebrücken
  • Lageplan mit Höhenangaben von Objekten bis 60 m Entfernung
  • Detaillierte Angaben zur Lüftungsanlage und Erdwärmetauscher
  • Angaben zur Warmwasser-Bereitung, Heizung vom Fachplaner/Heizungsbauer  (Wirkungsgrade,           Leitungslängen)
  • Angaben zu einer geplanten Solaranlage
  • Angaben zu Verschattungseinrichtungen
  • Angaben zu den geplanten Haushaltgeräten zur Ermittlung des Primärenergie-Kennwerts