Passivhausberechnungen
Die Berechnung des Passivhausstandards unterliegt keinen gesetzlichen Regelungen. Ihr liegt der Berechnungsstandard zugrunde, der vom Passivhaus Institut in Darmstadt definiert wurde. Danach sind folgende Grenzwerte einzuhalten:
- Energiekennwert Heizwärme: 15 kWh/(m²a)
- Heizlast: 10 W/m² (bei alleiniger Beheizung über die Lüftungsanlage)
- Primärenergie-Kennwert: 120 kWh/(m²a) (WW., Heizung+Haushaltsstrom)
- Luftdichtheit/Drucktest-Ergebnis: 0,6 h-1
Das Berechnungsverfahren hierfür wurde vom Passivhaus Institut im Darmstadt entwickelt, das mit dem Passivhaus Projektierungspaket (PHPP) ein eigenes Berechnungsprogramm herausgegeben hat. Dies besteht aus einer aufwendig formatierten Excel-Tabelle. Die Eingaben hierfür sind recht umfangreich; die Berechnung aber wesentlich genauer, als die Berechnungsverfahren nach der Energie Einsparverordnung.
Benötigte Unterlagen
- Grundrisse, Ansichten Schnitte mit Bauteildimensionierungen, Öffnungsgrößen
- Bauteilaufbauten der Außenhülle, Aufbau und Aufteilung der Fenster
- Ψ-Werte, Längen der Wärmebrücken
- Lageplan mit Höhenangaben von Objekten bis 60 m Entfernung
- Detaillierte Angaben zur Lüftungsanlage und Erdwärmetauscher
- Angaben zur Warmwasser-Bereitung, Heizung vom Fachplaner/Heizungsbauer (Wirkungsgrade, Leitungslängen)
- Angaben zu einer geplanten Solaranlage
- Angaben zu Verschattungseinrichtungen
- Angaben zu den geplanten Haushaltgeräten zur Ermittlung des Primärenergie-Kennwerts