Bauplanung
Architekten erbringen vielschichtige Planungsleistungen für Neubauten, Umbauten, und Sanierungen. Um für diese Leistungen eine Vertragsgrundlage für Auftraggeber und Auftragnehmer zu schaffen, wurde die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) erlassen. Diese regelt in den §§ 33-36 die Höhe der Vergütung und in der Anlage 10 den Inhalt der Architektenleistungen. Danach ergibt sich das Honorar des Architekten aus dem Schwierigkeitsgrad des zu planenden Objekts (Honorarzone; vgl. Einfamilienhaus ist Honorarzone 3) und den beauftragten Leistungsphasen.
Diese gliedern sich wie folgt (Darstellung in Kurzform). Sie können insgesamt oder teilweise beauftragt werden:
- Grundlagenermittlung
Klärung der Aufgabenstellung, Ortsbesichtigung, Beratung zum Leistungsumfang
- Vorplanung
Erarbeiten von Vorentwürfen, Darstellen von Varianten, Kostenschätzung
- Entwurfsplanung
Durcharbeiten der Vorzugsvariante im Maßstab 1:100, Kostenberechnung
- Genehmigungsplanung
Erarbeiten der Bauantragsunterlagen
- Ausführungsplanung
Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1:50 bis 1:1
- Vorbereitung der Vergabe
Aufstellung von Leistungsverzeichnissen, Mengenermittlung
- Mitwirkung bei der Vergabe
Einholen von Angeboten, Prüfen und werten der Angebote, Aufstellen eines Preisspiegels
- Objektüberwachung
Überwachung der Ausführung des Objekts, Rechnungsprüfung
- Objektbetreuung
Fachliche Bewertung von Mängeln innerhalb der Verjährungsfristen, Objektbegehung zur Mängelfeststellung