KfW-Förderungen

Die KfW verlangt für die Förderung von Bauvorhaben die Betreuung durch einen Sachverständigen. Als Sachverständiger im Sinne der KfW gilt, wer in der Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de gelistet ist. Die Energie-Effizienz-Experten müssen zur Eintragung bestimmte Qualifizierungen nachweisen und sich jährlich weiterbilden. Damit soll ein hoher Standard in der Betreuung von Bauvorhaben abgesichert werden.

Für folgende Förderprogramme wir eine Begleitung durch einen Sachverständigen verlangt:

 

Energieeffizient Bauen - Programm 153

Die erforderlichen Leistungen des Sachverständigen sind in der Anlage zum Merkblatt zum Programm 153 unter den Technischen Mindestanforderungen aufgelistet. Sie finden das Formular beim Programm Energieeffizient Bauen unter dem Karteireiter Formulare&Downloads

 

Energieeffizienz Sanieren Programme 151 /152/430

Die Beteiligung des Sachverständigen wird für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus und die Sanierung mit Einzelmaßnahmen gefordert. Die jeweils unterschiedlichen Leistungen des Sachverständigen sind in der Anlage zum Merkblatt zum Programm unter den Technischen Mindestanforderungen aufgelistet. Sie finden das Formular beim Programm Energieeffizient Sanieren Kredit unter dem Karteireiter Formulare&Downloads

 

Förderung der Baubegleitung Programm 431

Für die Programme Energieeffizient Sanieren Kredit und Zuschuss wird für die Baubegleitung ein Zuschuss in Höhe von 50 % der Kosten für den Sachverständigen, maximal 4000,-€ pro Vorhaben gewährt.

 

Benötigte Unterlagen:

  • Grundrisse, Schnitte, Ansichten des Architekten
  • Angaben zur geplanten Haustechnik
  • Angaben zur Wohnfläche
  • Angaben zur Orientierung des Gebäudes
  • Leistungsverzeichnisse/Angebote mit Positionen zum energetischen Standard
  • Nachweis zum hydraulischen Abgleich und der Einregulierung der Heizungsanlage