Energieausweise

Grundsätze

  • Energieausweise sind auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs (Bedarfsausweis) oder des erfassten Energieverbrauchs (Verbrauchsausweis) auszustellen.
  • Energieausweise werden für Gebäude (nicht Gebäudeteile) ausgestellt.

Beide Ausweistypen werden auf Grundlage unterschiedlicher Berechnungsverfahren aufgestellt und sind nicht miteinander vergleichbar. Nach unseren Erfahrungen fallen bedarfsorientierte Ausweise 30-50% schlechter als vergleichbare Verbrauchsauseise aus.

 

Anlass der Ausstellung

  • Bei Errichtung eines Gebäudes (Bedarfsausweis) unverzüglich nach Fertigstellung,
    wird vom Bauamt verlangt
  • Bei Vermietung, Verkauf (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis) bei Besichtigung des Objekts

 

Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis ist auf Grundlage des errechneten Energiebedarfs auszustellen. Hierfür müssen die Gebäudehülle und die Haustechnik erfasst werden. Er wird für Neu- und Umbauten sowie für Bestandsgebäude bis vier Wohneinheiten ausgestellt.

 

Verbrauchsausweis

Der Bedarfsausweis ist auf Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs auszustellen. Grundlage hierfür sind Verbrauchsdaten aus Abrechnungen von Heizkosten, Abrechnungen von Energielieferanten oder sachgerecht durchgeführte Verbrauchsmessungen. Dabei sind mindestens die Abrechnungen aus dem jüngsten zusammenhängenden Zeitraum von 36 Monaten zugrunde zu legen.

 

Gemischt genutzte Gebäude

Abweichend von den Grundsätzen für die Aufstellung von Energieausweisen ist nach § 22 EnEV für gemischt genutzte Gebäude wie folgt zu verfahren:

Teile eines Wohngebäudes, die sich hinsichtlich der Art der Nutzung und der gebäu-detechnischen Ausstattung wesentlich von der Wohnnutzung unterscheiden und die einen nicht unerheblichen Teil der Gebäudenutzfläche umfassen, sind getrennt als Nichtwohngebäude zu behandeln.

Teile eines Nichtwohngebäudes, die dem Wohnen dienen und einen nicht unerheblichen Teil der Nettogrundfläche umfassen, sind getrennt als Wohngebäude zu behandeln.

Als unerheblich gelten Flächenanteile bis etwa 10 % der Gesamtfläche.

 

Benötigte Unterlagen Bedarfsausweis

  • Grundrisse, Ansichten Schnitte mit Bauteildimensionierungen, Öffnungsgrößen
  • Angaben zu den Bauteilaufbauten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche
  • Angaben zur Heizung (Art, Vorlauftemperatur, Regelung)
  • Angaben zur Orientierung des Gebäudes (Lageplan)
  • Gebäudefoto
  • Angaben zum Gebäudealter, Alter der Haustechnik

 

Benötigte Unterlagen Verbrauchsausweis

  • Energieabrechnung der letzten drei Jahre
  • Flächenangaben beheizte Fläche