Bauplanung

 

Architekten erbringen vielschichtige Planungsleistungen für Neubauten, Umbauten, und Sanierungen. Um für diese Leistungen eine Vertragsgrundlage für Auftraggeber und Auftragnehmer zu schaffen, wurde die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) erlassen. Diese regelt in den §§ 33-36 die Höhe der Vergütung und in der Anlage 10 den Inhalt der Architektenleistungen. Danach ergibt sich das Honorar des Architekten aus dem Schwierigkeitsgrad des zu planenden Objekts (Honorarzone; vgl. Einfamilienhaus ist Honorarzone 3) und den beauftragten Leistungsphasen.

 

Diese gliedern sich wie folgt (Darstellung in Kurzform). Sie können insgesamt oder teilweise beauftragt werden:

 

  • Grundlagenermittlung
    Klärung der Aufgabenstellung, Ortsbesichtigung, Beratung zum Leistungsumfang

 

  • Vorplanung
    Erarbeiten von Vorentwürfen, Darstellen von Varianten, Kostenschätzung

 

  • Entwurfsplanung
    Durcharbeiten der Vorzugsvariante im Maßstab 1:100, Kostenberechnung

 

  • Genehmigungsplanung
    Erarbeiten der Bauantragsunterlagen

 

  • Ausführungsplanung
    Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1:50 bis 1:1

 

  • Vorbereitung der Vergabe
    Aufstellung von Leistungsverzeichnissen, Mengenermittlung

 

  • Mitwirkung bei der Vergabe
    Einholen von Angeboten, Prüfen und werten der Angebote, Aufstellen eines Preisspiegels

 

  • Objektüberwachung
    Überwachung der Ausführung des Objekts, Rechnungsprüfung

 

  • Objektbetreuung
    Fachliche Bewertung von Mängeln innerhalb der Verjährungsfristen, Objektbegehung zur Mängelfeststellung